Willkommen im Wildenburger Land !
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Willkommen im Wildenburger Land, der Region um die Ortschaft Friesenhagen

Das Wildenburger Land

Das Wildenburger Land, wie das Gebiet der Gemeinde Friesenhagen auch genannt wird, liegt fernab von den großen Städten, geographisch im nördlichen Zipfel von Rheinland-Pfalz zwischen Westerwald, Sieger-, Sauer- und Bergischem Land. Mit 5.138 ha ist sie die größte Landgemeinde im Kreis Altenkirchen. Rund 1.600 Einwohner verteilen sich auf 81 Höfe, Weiler und Dörfer. Neben Friesenhagen gehören die heutigen Ortsgemeinden Birken-Honigsessen, Hövels, Katzwinkel sowie die nördlich der Sieg gelegenen Stadtteile von Wissen zum Wildenburgischen.

Das Wasserschloß Crottorf / Foto: Hermann-Josef Schuh

Das heutige Landschaftsbild mit den großen zusammenhängenden Wäldern und den verstreut liegenden Siedlungen wurde stark geprägt durch die geschichtliche Entwicklung. Im frühen Mittelalter lag das Land im großen Grenzwaldbereich zwischen Franken und Sachsen, dem Auel- und Oberlahngau. Eine erste dauerhafte Besiedlung kann erst um das Jahr 800 n. Chr. angenommen werden. Neben dem Bonner St. Cassius- und Florentius-Stift trat die Reichsabtei Werden an der Ruhr als Inhaber bedeutender Gerichtsbarkeit und grundherrschaftlicher Rechte in Erscheinung. Im Heberegister dieser Benediktinerabtei wurden um 1050 abgabepflichtige Höfe aufgeführt und damit u. a. Friesenhagen, Kappenstein und Solbach erstmalig urkundlich genannt. Der Besitz stammt möglicherweise aus Reichsbesitz in der ehemals königlichen Grenzwaldregion. Darüber hinaus verfügte die Abtei Deutz über Grundbesitz und Einkünfte im Land. Papst Innozenz II. bestätigte am 31.03.1131 die Besitzungen des Bonner Stifts. Von den Abteien eingesetzte weltliche Vögte übten mittelbar die Herrschaftsrechte aus. Ihnen gelang es, Voraussetzungen für einen eigenen Herrschaftsausbau zu schaffen. Mit Reiner von Freusburg starben die Grafen von Freusburg um 1195 aus, zu deren Einflussgebiet das Wildenburgische vermutlich gehörte. Beerbt wurden sie von den Arenbergern (Eifel) und den Grafen von Sayn. Als Vögte der Abtei Werden fungierten die aus dem Hause Arenberg (Burggrafen in Köln) hervorgegangenen edelfreien Herren von Wildenburg. Diese gelangten offenbar durch Adelheid v. Molsberg, Witwe des Grafen v. Freusburg und Gattin des Eberhard von Arenberg, zu dem Grundbesitz im Kirchspiel Friesenhagen und Wissen. Bei einer im Jahr 1239 vorgenommenen Erbteilung der Brüder Heinrich und Gerhard von Arenberg erhielt Heinrich den südlich der Sieg gelegenen Besitz und damit Schönstein als Herrschaftsmittelpunkt. Gerhard bekam den nördlichen Landesteil mit dem Kirchspielort Friesenhagen sowie Teile von Wissen und übernahm den Namen der von ihm gegründeten Wildenburg.

Der Ort Friesenhagen / Foto: Hermann-Josef Schuh

Mit Johann IV. starben 1418 die aus der Arenberger Wurzel stammenden Herren von Wildenburg aus. Johanns Schwester Jutta hatte 1387 Johann II. von Hatzfeldt (+1407), aus einem Geschlecht deren Stammburg in Hatzfeld a. d. Eder/Hessen liegt, geheiratete. In den Jahren 1417-1435 folgten kriegerische Auseinandersetzungen der Hatzfeldter mit den Grafen von Sayn, welche die Lehnshoheit über das Kirchspiel Friesenhagen beanspruchten. Wilhelm von Hatzfeldt (+1569) heiratete Katharina, die Tochter des Johann v. Selbach in Crottorf, und begründet damit die Linie Wildenburg–Crottorf. Verzweigungen der Stammlinie Hatzfeldt–Wildenburg beerbten sich gegenseitig. Gemeinsamer Bezugspunkt der verschiedenen Linien blieb Schloss Wildenburg. Von den jeweiligen Standesherren wurde die Religionszugehörigkeit für seine Untertanen bestimmt. Da die Herren verschiedenen Konfessionen angehörten ergaben sich Spannungen und religiöse Unsicherheiten. Verschlimmert wurden diese Umstände durch die Kriegswirren des Dreißigjährigen Krieges. Im Jahre 1630 breitete sich die Pest aus und raffte viele dahin. Eine weitere Geißel strebte unaufhaltsam ihren Höhepunkt zu: Auf den Scheiterhaufen verbrannten etwa 200 der Hexerei beschuldigte Menschen.

Die Rote Kapelle / Foto: Hermann-Josef Schuh

Die Fürsten von Hatzfeldt erlangten 1825 durch Kabinettsorder für die ehemaligen Herrschaften Wildenburg und Schönstein die Erhebung zur „Standesherrschaft“. 1848-49 wurden die Standesherrschaften formell aufgehoben. Der größte Teil des Wald- und Grundbesitzes blieb jedoch Hatzfeldter Eigentum. Erst nach dem Gesetz zur Bodenreform, 100 Jahre später, ging die landwirtschaftlich genutzte Fläche in das Eigentum ehemaliger Pächter über.

 

Quelle:
Schuh, Hermann-Josef…
Haus St. Klara
Friesenhagen/Morsbach 2014

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